Wir vertreten die Interessen von Patienten, die Anthroposophische Medizin und ihre verschiedenen Therapieformen fördern und anwenden wollen!
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PATIENTENVERFÜGUNG
Seit 1. Juni 2006 ist das neue Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft getreten. In diesem Gesetz wird zwischen beachtlichen und verbindlichen Patientenverfügungen unterschieden.
Eine Patientenverfügung ist keine letztwillige Verfügung im eigentlichen Sinn, weil darin keine Verfügung für die Zeit nach Todeseintritt getroffen wird. Informieren Sie sich hier auf der Website des Bundeskanzleramts:
help.gv.at |
ANTIBIOTIKARESISTENZ
Was die Zivilgesellschaft und eine ganzheitliche Medizin beitragen können.
Antibiotika werden gegen bakterielle Infektionen und entzündliche Krankheiten eingesetzt. Sie waren bisher die wichtigste Waffe gegen diese Krankheiten, auch bei lebensbedrohlichen Krankenhausinfektionen. Nun hat sich in den letzten Jahrzehnten gezeigt, dass der zu häufige Einsatz dieser Arzneimittel dazu geführt hat, dass die Bakterienstämme, gegen die sie eingesetzt werden, schneller gegenüber diesen Antibiotika resistent werden, als man neue, wirksame auf den Markt bringen kann. Finden Sie hier weitere Informationen und den Folder zum Download.
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